Miet- und Reisebedingungen
Liebe Angler,
wir
hoffen, dass wir Sie für eines unserer Angebote interessieren können.
Um einen reibungslosen und stressfreien Urlaub zu garantieren, beachten
Sie die nachfolgenden Miet- und Reisebedingungen, die Sie mit Ihrer
Unterschrift unter Ihre Reiseanmeldung in ihrer Gesamtheit verbindlich
anerkennen. Die nachfolgenden „Miet- und Reisebedingungen”
ergänzen die Paragraphen 651 a ff. BGB und bilden die rechtliche
Grundlage für die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als
Reiseteilnehmer und uns als Reisevermittler bzw. Reisevermittler oder
Bootsvermieter.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
Mit der
Anmeldung bieten Sie als Kunde uns verbindlich den Abschluss eines
Reisevertrages an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Sie erhalten von uns mit der Annahme oder unverzüglich nach
Vertragsabschluss eine Reisebestätigung in Schriftform. Anmeldung und
Annahme sind formfrei.Melden Sie die Reise auch für weitere
Reiseteilnehmer an, haften Sie für deren vertragliche Verpflichtungen,
sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernehmen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor,
auf dessen Grundlage der Vertrag zustande kommt, wenn Sie die Annahme
ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten, z.B. durch Zahlung des
Reisepreises erklären.
2. BEZAHLUNG
Mit Erhalt der
schriftlichen Reisebestätigung und der Aushändigung des
Sicherungsscheines nach § 651 k BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 15 %
des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 260,- pro Person, zusätzlich
einer Versicherungsprämie fällig. Die Anzahlung entfällt, bei einer
Buchungsdauer von zwei Übernachtungen.Der restliche Reisepreis
ist 4 Wochen vor Reiseantritt ohne gesonderte Aufforderung zu zahlen.
Erst nach vollständiger Zahlung des Reisepreises erhalten Sie die
Reiseunterlagen. Wird der Reisepreis nicht gezahlt, stellt dies einen
konkludenten Rücktritt vom Vertrag dar, der die Stornokosten gemäß
Ziffer 5.1 auslöst.
3. LEISTUNGEN
Der Inhalt des
Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen,
Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen
Prospekt oder eine sonstige Reiseausschreibung von uns bestimmt.
Abänderungen und Nebenabreden, die von den Reisebedingungen oder
Leistungsbeschreibungen des Angebotes abweichen, bedürfen unserer
ausdrücklichen Bestätigung. Wir behalten uns vor, vor Vertragsabschluss
Prospektangaben einschließlich der Preise zu ändern. Über diese
Änderungen werden Sie vor der Buchung informiert.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur
gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Über
Leistungsänderungen oder -abweichungen setzen wir Sie unverzüglich in
Kenntnis. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt an. Wir sind berechtigt, den im
Reisevertrag vereinbarten Reisepreis zu ändern, wenn sich nach
Abschluss des Reisevertrages die Beförderungskosten oder die Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der
für die Reise geltende Wechselkurs ändern, und zwar nach Maßgabe
folgender Berechnung:Erhöhen sich die Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach
Maßgabe der nachstehenden Berechnung erhöhen:a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangenb)
in anderen Fällen können wir den auf den Einzelplatz des jeweiligen
Beförderungsmittels entfallenden anteiligen Erhöhungsbetrag von Ihnen
verlangen.Ändert sich nach Abschluss des Reisevertrages der
Wechselkurs für die gebuchte Reise, können wir die sich daraus
ergebende Erhöhung auf den Reisepreis berechnen. Im Falle einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu
informieren und den Preiserhöhungsgrund darzulegen. Bei Preiserhöhungen
von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag
zurückzutreten, oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben uns
unverzüglich nach Eingang der Preiserhöhungsmitteilung zu erklären,
welche Rechte Sie geltend machen.
5. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEILNEHMER
5.1. Rücktritt
Sie
haben das Recht, jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag
zurückzutreten. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. In diesem
Fall und im Fall des Nichtantritts der Reise können wir eine
angemessene Entschädigung verlangen, die wir nach Maßgabe folgender
pauschaler Stornokosten je angemeldeter Reise berechnen:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, maximal jedoch 150,-Euro
59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises;
29 bis 8 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises;
ab 7 Tage vor Reisebeginn, bei Nichtantritt der Reise oder bei Reiseabbruch 90 % des Reisepreises.
Reisen,
bei denen wir als Vermittler auftreten und das in den jeweiligen
Angeboten deutlich ausweisen, gelten die Rücktrittsbedingungen der
jeweiligen Reiseveranstalter, die wir Ihnen gern zusenden.
Entsprechend
§ 309 Pkt. 5 BGB sind Sie im Falle des Eintritts eines
Stornierungsfalles berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns
geforderte Pauschale.
5.2. Umbuchungen, Buchungsänderungen, Buchungsergänzungen
Umbuchungswünsche
von Ihnen hinsichtlich Reisetermin, Unterkunft, Reiseziel und gewählter
Fährstrecke werden bis einschließlich des 30. Tages vor Reisebeginn,
sofern diese für uns durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt
von 30,- Euro pro Buchung berücksichtigt. Sollten Sie nach diesem
Zeitpunkt eine Umbuchung wünschen, kann dies nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag gemäß den unter Ziffer 5.1 genannten Rücktrittsbedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
5.3. Ersatzteilnehmer
Bis
zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer statt ein Dritter
in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Dem Eintritt
des Dritten können wir widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschrift oder
behördliche Anordnungen entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber als Gesamtschuldner für
den Reisepreis und etwaige, durch den Dritten entstehende Mehrkosten.
6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen
Sie einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Wir
können den Vertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn Sie die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer
Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in einem solchen Maß
vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Beendigung des Vertrages
begründet ist. Wir behalten in diesem Fall den Anspruch auf den
Gesamtpreis, müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir durch eine anderweitige
Verwendung der Reiseleistung erlangen, einschließlich etwaiger von den
Leistungsträgern gutgeschriebener Beträge.
Wir können bei
Nichterreichen einer in der Ausschreibung der jeweiligen Reise
genannten Mindestteilnehmerzahl den Reisevertrag kündigen. Sobald
feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, sind wir verpflichtet,
Ihnen unverzüglich, spätestens bis 2 Wochen vor Reisebeginn, davon
Kenntnis zu geben. Sie erhalten unverzüglich bereits geleistete
Zahlungen in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
8. VERTRAGSBEENDIGUNG WEGEN HÖHERER GEWALT
Bei
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung der Reise durch höhere
Gewalt, wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Streik, Epidemien, hoheitliche
Anordnungen, Naturkatastrophen oder andere gleichgewichtige Vorfälle
sind sowohl wir als auch Sie zur fristlosen Kündigung des Vertrages
berechtigt. Bei Kündigung können wir für erbrachte oder noch zu
erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Wenn der Vertrag die Beförderung mit umfasst, sind wir zur
Rückbeförderung sowie zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen
verpflichtet. Die Mehrkosten der Rückbeförderung haben Sie und wir je
zur Hälfte zu tragen, während die übrigen Mehrkosten Ihnen zur Last
fallen.
9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS
9.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
-
die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Angeboten angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 4 vor Vertragsabschluss
eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Erfüllungsgehilfen
Unsere Haftung schließt ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen ein.
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